Ratgeber Finanzen

Haushaltsrechnung im Businessplan: private Lebenshaltungskosten richtig planen

Die Haushaltsrechnung im Businessplan stellt alle privaten Einnahmen und Ausgaben Deines Haushalts pro Monat gegenüber und zeigt, wie viel Geld Du aus Deinem Unternehmen entnehmen musst, um davon zu leben. Agentur für Arbeit, Jobcenter und fachkundige Stelle beurteilen damit, ob Deine Gründung tragfähig ist. Sie ist die Brücke zwischen Deinem Privatleben und Deinem Finanzplan.

Aktualisiert am 7 Minuten LesezeitRedaktion Businessplan.JETZT

  • Die Haushaltsrechnung zeigt, welchen Betrag Dein Unternehmen jeden Monat für Deine Lebenshaltung erwirtschaften muss.
  • Eine Haushaltsrechnung berücksichtigt die Einnahmen und Ausgaben aller Mitglieder Deines Haushalts, nicht nur Deine eigenen.
  • Bist Du selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert, trägst Du den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung allein, weil kein Arbeitgeberanteil mehr gezahlt wird.
  • Tragfähig ist eine Gründung nur, wenn der geplante Gewinn die Privatentnahmen, die Einkommensteuer und die Tilgung von Krediten dauerhaft deckt.
  • Private Ausgaben gehören in die Haushaltsrechnung, betriebliche Kosten in den Finanzplan; keine Position darf doppelt auftauchen.

Für den Gründungszuschuss nach § 93 SGB III muss eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit Deiner Existenzgründung bestätigen. Tragfähig heißt vereinfacht: Du kannst nach der Anlaufphase dauerhaft von Deiner Selbstständigkeit leben. Ob das gelingt, hängt nicht nur vom Gewinn ab, sondern auch davon, was Dein Haushalt zum Leben braucht.

Wer allein lebt und günstig wohnt, kommt mit deutlich weniger aus als jemand, der allein eine Familie versorgt. Ohne Haushaltsrechnung lässt sich Tragfähigkeit deshalb kaum beurteilen. Auch das Jobcenter prüft beim Einstiegsgeld, ob Deine Selbstständigkeit Dich voraussichtlich unabhängig von der Grundsicherung (Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld) machen kann.

Die Haushaltsrechnung rechnest Du auf den Monat. Jährliche oder vierteljährliche Zahlungen wie Versicherungen oder Kfz-Steuer teilst Du entsprechend auf. Grundlage sind Deine Kontoauszüge der letzten Monate, nicht Schätzungen aus dem Gedächtnis.

Positionen einer Haushaltsrechnung
BereichWas dazugehört
WohnenMiete oder Kreditrate für Wohneigentum, Nebenkosten, Strom, Heizung, Rundfunkbeitrag, Internet und Telefon
LebenshaltungLebensmittel, Drogerie, Kleidung, Freizeit, Urlaub, Geschenke
Kranken- und PflegeversicherungDein eigener Beitrag als selbstständige Person, dazu eventuelle Zusatzversicherungen
AltersvorsorgeGesetzliche Rentenversicherung, falls Du pflichtversichert bist, sonst private Vorsorge
Weitere VersicherungenPrivathaftpflicht, Hausrat, Berufsunfähigkeit, Unfall
MobilitätPrivates Auto mit Versicherung, Steuer, Kraftstoff und Werkstatt oder Ticket für Bus und Bahn
Kredite und VerpflichtungenRatenkredite, Leasing, Unterhaltszahlungen
KinderBetreuung, Schule, Vereine, Taschengeld
EinnahmenNettogehalt der Partnerin oder des Partners, Kindergeld, Unterhalt, Mieteinnahmen und weitere regelmäßige Einkünfte aller Haushaltsmitglieder

Betriebliche Kosten wie Büromiete, Geschäftswagen oder Berufshaftpflicht gehören nicht hierher, sondern in Deinen Finanzplan.

Hier liegt ein typischer Fehler vieler Haushaltsrechnungen. Als angestellte Person hast Du nur einen Teil des Beitrags selbst gezahlt, den Rest hat Dein Arbeitgeber übernommen. Bist Du selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert, trägst Du den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung allein. Er richtet sich nach Deinen Einnahmen, es gilt aber ein Mindestbeitrag.

  • Die Krankenkasse setzt den Beitrag zunächst vorläufig fest und berechnet ihn später anhand Deines Einkommensteuerbescheids endgültig (§ 240 SGB V). Steigt Dein Gewinn, kann eine Nachzahlung fällig werden.
  • Krankengeld ist für Selbstständige nicht automatisch abgesichert. Kläre mit Deiner Krankenkasse, ob und wie Du es einschließt.
  • In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Tarif und nicht nach dem Einkommen. Er fällt auch in Monaten mit wenig Umsatz in voller Höhe an.
  • Ein bewilligter Gründungszuschuss enthält in den ersten sechs Monaten zusätzlich 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung.

Manche Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, zum Beispiel bestimmte Lehrende, Handwerkerinnen und Handwerker mit Eintrag in die Handwerksrolle oder Selbstständige, die im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten (§ 2 SGB VI). Prüfe das vor dem Start, denn die Beiträge gehören dann fest in Deine Rechnung. Alle anderen planen eine private Altersvorsorge ein.

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Die Differenz zwischen Deinen privaten Ausgaben und den übrigen Einnahmen des Haushalts ist der Betrag, den Du jeden Monat aus dem Unternehmen entnehmen musst. Mal zwölf steht er im Finanzplan als Privatentnahme. Da Privatentnahmen bei Einzelunternehmen kein Aufwand sind, muss der Gewinn vor Steuern sie zusätzlich zur Einkommensteuer und zur Tilgung decken.

  1. Zähle Deine privaten Ausgaben pro Monat zusammen.
  2. Ziehe die übrigen Einnahmen des Haushalts ab. Das Ergebnis ist Deine notwendige Privatentnahme pro Monat.
  3. Multipliziere sie mit zwölf und addiere eine Rücklage für Einkommensteuer und die jährliche Tilgung Deiner Kredite.
  4. Vergleiche diesen Mindestgewinn mit dem geplanten Gewinn vor Steuern in jedem Planjahr.

Liegt der Gewinn im ersten Jahr darunter, erklärst Du, wie Du die Lücke schließt: aus Ersparnissen, aus einer Reserve im Kapitalbedarf oder mit einem bewilligten Gründungszuschuss. Im Planungszeitraum sollte erkennbar sein, dass der Gewinn den Bedarf dauerhaft deckt.

Das folgende fiktive Beispiel zeigt einen Zwei-Personen-Haushalt: Die Gründerin eröffnet einen Onlineshop, ihr Partner ist angestellt. Alle Beträge sind ausgedacht und dienen nur der Veranschaulichung.

Fiktives Beispiel einer Haushaltsrechnung (Euro pro Monat)
PositionBetrag
Warmmiete einschließlich Nebenkosten1.050
Strom, Internet, Telefon, Rundfunkbeitrag150
Lebensmittel und Drogerie600
Kleidung, Freizeit, Urlaub (anteilig)300
Kranken- und Pflegeversicherung der Gründerin (Annahme, bei der Krankenkasse zu erfragen)400
Private Altersvorsorge der Gründerin150
Weitere Versicherungen100
Mobilität250
Ratenkredit150
Rücklage für Unvorhergesehenes100
Summe Ausgaben3.250
Nettogehalt des Partners1.750
Notwendige Privatentnahme der Gründerin1.500
Beispielrechnung: Mindestgewinn der Gründerin

Die Gründerin muss 1.500 Euro im Monat entnehmen, also 18.000 Euro im Jahr. Dazu kommen eine Rücklage für Einkommensteuer, im Beispiel angenommen 1.500 Euro, und die Tilgung eines Gründungsdarlehens von 2.400 Euro im Jahr. Der Gewinn vor Steuern muss also mindestens 21.900 Euro betragen. Plant der Finanzplan im ersten Jahr nur 15.000 Euro, muss der Businessplan erklären, woher die fehlenden 6.900 Euro kommen.

Wie Privatentnahmen in einem vollständigen Plan neben Umsatz und Kosten stehen, zeigt das Businessplan Beispiel.

  • Kontoauszüge der letzten Monate ausgewertet statt aus dem Gedächtnis geschätzt
  • Jährliche Zahlungen wie Versicherungen, Kfz-Steuer und Rundfunkbeitrag auf den Monat umgerechnet
  • Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung bei der Krankenkasse erfragt
  • Rentenversicherungspflicht geprüft und Altersvorsorge eingeplant
  • Einnahmen aller Haushaltsmitglieder belegbar aufgeführt
  • Kredite mit Rate und Restlaufzeit erfasst
  • Rücklagen für Einkommensteuer und Unvorhergesehenes eingeplant
  • Keine betrieblichen Kosten doppelt erfasst
  • Privatentnahme im Finanzplan entspricht dem Ergebnis der Haushaltsrechnung

In der kostenlosen Businessplan Vorlage ist die Haushaltsrechnung als feste Anlage Deines Businessplans vorgesehen.

  • Krankenversicherung unterschätzt: Eingetragen wird der bisherige Arbeitnehmeranteil statt des vollen Beitrags als selbstständige Person.
  • Steuern vergessen: Die Privatentnahme deckt die Lebenshaltung, aber nicht die Einkommensteuer auf den Gewinn.
  • Zu knapp gerechnet: Sehr niedrige Beträge für Lebensmittel oder Freizeit wirken unglaubwürdig und halten im Alltag nicht.
  • Jahreszahlungen fehlen: Versicherungen oder Reparaturen am Auto tauchen in keinem Monat auf.
  • Nur die eigenen Zahlen: Einnahmen und Ausgaben der Partnerin oder des Partners fehlen, obwohl beide aus einem Haushalt leben.
  • Widerspruch zum Finanzplan: Haushaltsrechnung und Privatentnahmen in der Rentabilitätsvorschau weichen voneinander ab.

Musst Du das Einkommen Deiner Partnerin oder Deines Partners angeben?

Ja, die Haushaltsrechnung umfasst alle Personen, die mit Dir in einem Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Das heißt nicht, dass diese Person Dein Unternehmen finanzieren muss. Die Angabe zeigt nur, welchen Teil der Lebenshaltung das Unternehmen tragen muss.

Wie viel Gewinn brauchst Du mindestens?

Einen festen Mindestbetrag gibt es nicht. Entscheidend ist, dass der Gewinn Deine notwendigen Privatentnahmen, die Einkommensteuer und die Tilgung Deiner Kredite deckt. Das Ergebnis ist deshalb für jeden Haushalt anders.

Gehört der Gründungszuschuss in die Haushaltsrechnung?

Ja, Du kannst ihn für die Förderphase als eigene Zeile aufführen und als beantragt kennzeichnen. Zeige zusätzlich, dass die Rechnung nach dem Ende der Förderung auch ohne ihn aufgeht. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Was gehört nicht in die Haushaltsrechnung?

Kosten Deines Unternehmens gehören in den Finanzplan, nicht in die Haushaltsrechnung. Dazu zählen etwa Büromiete, betriebliche Versicherungen und Fahrzeuge, die Du überwiegend betrieblich nutzt. Wer beides vermischt, zählt Kosten doppelt oder gar nicht.

Was tust Du, wenn die Haushaltsrechnung nicht aufgeht?

Dann überarbeitest Du Dein Konzept, bevor Du es einreichst. Ansatzpunkte sind höhere Preise, ein ergänzendes Angebot, geringere Fixkosten oder geringere private Ausgaben. Eine Rechnung, die nur mit unrealistischen Annahmen aufgeht, hilft Dir weder bei der fachkundigen Stelle noch im Alltag.

Quellen und weiterführende Informationen

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Förderinstitut im Einzelfall.

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