Das Wichtigste in Kürze
- Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist ein Zuschuss des Jobcenters für Menschen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld), die eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, auch eine selbstständige.
- Das Einstiegsgeld kann für höchstens 24 Monate gezahlt werden; häufig bewilligt das Jobcenter zunächst sechs Monate.
- Die Höhe legt das Jobcenter fest; sie berücksichtigt Regelbedarf, Größe der Bedarfsgemeinschaft und Dauer der Arbeitslosigkeit, als Grundbetrag sind bis zu 50 Prozent des Regelbedarfs üblich.
- Für notwendige Sachgüter wie Ausstattung oder Werkzeug sind nach § 16c SGB II zusätzlich Darlehen oder Zuschüsse möglich; Zuschüsse sind auf 5.000 Euro begrenzt.
- Den Antrag stellst Du vor dem Start; rückwirkend wird Einstiegsgeld nicht gezahlt.
Was ist das Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld ist ein Anreiz, um aus der Grundsicherung in eine Erwerbstätigkeit zu wechseln. Es wird zusätzlich zum Grundsicherungsgeld gezahlt und nicht als Einkommen angerechnet. Fällt Deine Hilfebedürftigkeit durch die Selbstständigkeit weg, kann das Einstiegsgeld weiterlaufen, wenn das Jobcenter es so bewilligt.
Beziehst Du statt Grundsicherungsgeld Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit zuständig. Dann lies den Ratgeber zum Businessplan für den Gründungszuschuss.
Welche Voraussetzungen gelten?
- Du bist erwerbsfähig und beziehst Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem SGB II.
- Du nimmst eine hauptberufliche Selbstständigkeit auf, in der Regel mit mindestens 15 Wochenstunden.
- Die Selbstständigkeit ist geeignet, Deine Hilfebedürftigkeit zu überwinden oder deutlich zu verringern.
- Dein Businessplan mit Finanzteil ist schlüssig; zur Tragfähigkeit soll das Jobcenter die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen, also eine Tragfähigkeitsbescheinigung.
- Der Antrag liegt vor Aufnahme der Tätigkeit beim Jobcenter.
Welche Leistungen kann das Jobcenter bewilligen?
| Leistung | Rechtsgrundlage | Umfang | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Einstiegsgeld | § 16b SGB II | Zuschuss, höchstens 24 Monate, Höhe nach Ermessen | Wird zusätzlich zum Grundsicherungsgeld gezahlt |
| Zuschuss für Sachgüter | § 16c SGB II | Bis zu 5.000 Euro | Nur für notwendige und angemessene Anschaffungen |
| Darlehen für Sachgüter | § 16c SGB II | Nach Bedarf und Ermessen | Muss zurückgezahlt werden |
| Beratung und Kenntnisvermittlung | § 16c SGB II | Nach Ermessen | Für bereits Selbstständige, wenn sie für die weitere Tätigkeit nötig ist |
Angenommen, der maßgebliche Regelbedarf beträgt 563 Euro und Dein Jobcenter bewilligt als Grundbetrag 50 Prozent. Dann erhältst Du rund 281 Euro Einstiegsgeld im Monat zusätzlich zu Deinen übrigen Leistungen. Über zwölf Monate wären das rund 3.380 Euro. Die tatsächliche Höhe steht in Deinem Bescheid.
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Was erwartet das Jobcenter im Businessplan?
Das Jobcenter will wissen, ob und wann Du von Deiner Selbstständigkeit leben kannst. Der Aufbau entspricht einem normalen Businessplan nach der 15-Kapitel-Gliederung. Einige Punkte sind beim Jobcenter aber besonders wichtig.
- Weg aus dem Leistungsbezug: Zeige in der Rentabilitätsvorschau, ab wann Dein Gewinn den Bedarf Deiner Bedarfsgemeinschaft deckt.
- Haushaltsrechnung: Lege offen, welche Einnahmen und Ausgaben alle Mitglieder Deines Haushalts haben. Eine Anleitung steht unter Haushaltsrechnung im Businessplan.
- Schlanker Kapitalbedarf: Begründe jede Anschaffung. Notwendig heißt: ohne sie kannst Du nicht arbeiten.
- Realistische Anlaufphase: Zeige, wie Du die ersten Kundinnen und Kunden gewinnst und wie sich der Umsatz Monat für Monat entwickelt.
- Qualifikation: Belege Deine fachlichen Kenntnisse mit Zeugnissen, Zertifikaten oder Arbeitsproben.
Wie hängen Businessplan und Anlage EKS zusammen?
Solange Du Leistungen beziehst, rechnet das Jobcenter Dein Einkommen aus der Selbstständigkeit an. Dafür nutzt es die Anlage EKS (Einkommen aus selbständiger Tätigkeit). Zu Beginn eines Bewilligungszeitraums gibst Du dort voraussichtliche Einnahmen und Ausgaben an, am Ende die tatsächlichen.
Deine monatliche Liquiditätsplanung aus dem Finanzplan ist die beste Grundlage für die vorläufige Anlage EKS. Achte darauf, dass beide Dokumente dieselben Zahlen enthalten. Abweichungen führen zu Rückfragen.
In welcher Reihenfolge gehst Du vor?
Vorhaben beim Jobcenter ansprechen
Bitte um einen Termin, schildere Deine Idee und frage, welche Unterlagen und welche fachkundige Stellungnahme Dein Jobcenter erwartet.
Beratung nutzen
Frage, ob das Jobcenter ein Gründungscoaching fördert, etwa über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Die Entscheidung liegt beim Jobcenter.
Businessplan, Finanzplan und Haushaltsrechnung erstellen
Erstelle alle drei Teile so, dass Text und Zahlen zueinander passen.
Tragfähigkeit prüfen lassen
Hole, wenn verlangt, die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle ein.
Anträge vor dem Start stellen
Beantrage Einstiegsgeld und gegebenenfalls Leistungen für Sachgüter, bevor Du Deine Tätigkeit aufnimmst.
Gewerbe anmelden und Anlage EKS abgeben
Melde Deine Tätigkeit an, informiere das Jobcenter über den Start und reiche die vorläufige Anlage EKS ein.
Welche Fehler solltest Du vermeiden?
- Anschaffungen vor der Bewilligung: Was Du vorher kaufst, wird in der Regel nicht mehr bezuschusst.
- Wunschzahlen statt Annahmen: Jede Umsatzzahl braucht eine Herleitung aus Preis, Menge und Auslastung.
- Haushalt vergessen: Ohne Haushaltsrechnung kann das Jobcenter nicht sehen, ab wann Du unabhängig bist.
- Widersprüche zur Anlage EKS: Businessplan und EKS müssen zusammenpassen.
- Zu kleiner Zeiteinsatz: Eine Tätigkeit mit wenigen Stunden pro Woche überzeugt selten als Weg aus dem Leistungsbezug.
Die kostenlose Businessplan Vorlage enthält Leitfragen zu allen Kapiteln und erinnert Dich an Finanzplan und Haushaltsrechnung.
Häufige Fragen
Muss ich das Einstiegsgeld zurückzahlen?
Nein, das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss. Zurückzahlen musst Du nur ein Darlehen nach § 16c SGB II oder Leistungen, die auf falschen Angaben beruhen.
Wird das Einstiegsgeld auf das Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) angerechnet?
Nein. Es wird zusätzlich gezahlt und zählt nicht als Einkommen. Angerechnet wird dagegen der Gewinn aus Deiner Selbstständigkeit, den Du über die Anlage EKS meldest.
Kann ich Einstiegsgeld für eine Gründung im Nebenerwerb bekommen?
In der Regel nicht. Das Einstiegsgeld soll helfen, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Dafür ist meist eine hauptberufliche Selbstständigkeit nötig.
Was passiert, wenn mein Geschäft nicht wie geplant läuft?
Solange Du hilfebedürftig bist, erhältst Du weiter Leistungen der Grundsicherung. Das Jobcenter kann das Einstiegsgeld aber beenden oder nicht verlängern. Sprich Abweichungen vom Plan offen an und passe Deine Planung an.
Brauche ich für das Einstiegsgeld eine Tragfähigkeitsbescheinigung?
In der Regel ja. Nach § 16c Abs. 3 SGB II soll das Jobcenter zur Beurteilung der Tragfähigkeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen, wenn es Leistungen für eine Selbstständigkeit bewilligt. Frage früh nach, welche Stellen Dein Jobcenter akzeptiert.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 16b SGB II: Einstiegsgeld
- § 16c SGB II: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
- § 11a SGB II: nicht zu berücksichtigendes Einkommen
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Förderinstitut im Einzelfall.