Das Wichtigste in Kürze
- Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung selbstständig betreiben will, muss vor dem Start in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen sein.
- Statt eines eigenen Meisterbriefs kommen für die Eintragung in die Handwerksrolle auch gleichwertige Abschlüsse, eine Ausnahmebewilligung, eine angestellte Betriebsleitung oder die Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO in Frage.
- Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B Abschnitt 1) und handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B Abschnitt 2) brauchen keinen Meisterbrief, werden aber bei der Handwerkskammer angezeigt und in ein Verzeichnis eingetragen.
- Der Stundenverrechnungssatz ist die wichtigste Kalkulationsgröße im Businessplan eines Handwerksbetriebs: Er deckt Lohnkosten, Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn und wird über die verrechenbaren Stunden ermittelt.
- Handwerkskammern zählen nach § 93 Abs. 2 SGB III zu den fachkundigen Stellen und können die Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens für den Gründungszuschuss bescheinigen.
Darfst Du Dein Handwerk selbstständig ausüben?
Bevor Du über Kundschaft und Preise schreibst, klärst Du die rechtliche Grundlage. Die Handwerksordnung (HwO) teilt Handwerke in drei Gruppen ein, und davon hängt ab, welche Qualifikation Du nachweisen musst. Diese Einordnung gehört in die Kapitel zur Gründerperson und zur Unternehmensform.
| Gruppe | Was gilt | Eintragung bei der Handwerkskammer |
|---|---|---|
| Anlage A: zulassungspflichtige Handwerke | Selbstständige Ausübung nur mit Meisterbrief oder gleichwertiger Berechtigung | Handwerksrolle, vor Beginn der Tätigkeit |
| Anlage B Abschnitt 1: zulassungsfreie Handwerke | Kein Meisterbrief vorgeschrieben, freiwillige Meisterprüfung möglich | Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe |
| Anlage B Abschnitt 2: handwerksähnliche Gewerbe | Kein Qualifikationsnachweis nach der Handwerksordnung vorgeschrieben | Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe |
Für ein Handwerk der Anlage A gibt es mehrere Wege in die Handwerksrolle. Sprich früh mit der Handwerkskammer, denn die Prüfung Deiner Unterlagen braucht Zeit.
- Meisterbrief im Handwerk, das Du betreiben willst, oder in einem verwandten Handwerk.
- Gleichwertige Abschlüsse, etwa bestimmte Ingenieur- oder Technikerabschlüsse der passenden Fachrichtung; die Anerkennung prüft die Handwerkskammer.
- Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO: Gesellenprüfung und sechs Jahre Tätigkeit im Handwerk, davon vier Jahre in leitender Stellung. Für einzelne Handwerke, etwa die Gesundheitshandwerke, gibt es diesen Weg nicht.
- Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO in Ausnahmefällen, wenn Du die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten anders nachweist.
- Angestellte Betriebsleitung mit Meisterbrief, die die fachliche Leitung übernimmt.
Einzelne Branchen behandeln wir gesondert, etwa die Kfz-Werkstatt als zulassungspflichtiges Handwerk und das Kosmetikstudio als zulassungsfreies Handwerk. Dort findest Du die Besonderheiten zu Genehmigungen, Investitionen und Kalkulation.
Was gehört im Handwerk zusätzlich in den Businessplan?
Der Aufbau folgt der üblichen Gliederung, die die Anleitung zum Businessplan schreiben Schritt für Schritt erklärt. Im Handwerk erwarten Bank und fachkundige Stelle zusätzlich einige Angaben. Prüfe Deinen Entwurf mit dieser Liste.
- Gewerk und Einordnung nach Anlage A oder B, Meister- oder Gesellenbrief und Tätigkeitsnachweise im Anhang.
- Leistungsprogramm: was Du selbst ausführst, was Du an Partnerbetriebe vergibst und was Du nicht übernimmst.
- Kundengruppen getrennt nach Privatkundschaft, Gewerbe, öffentlicher Hand und Generalunternehmen, weil Zahlungsverhalten und Akquise sich unterscheiden.
- Einzugsgebiet in Kilometern oder Fahrzeit, denn Fahrzeiten mindern Deine verrechenbaren Stunden.
- Bei einer Betriebsübernahme: Kaufpreis, Grundlage der Bewertung, übernommene Kundschaft, Mitarbeitende und Maschinen.
Wie berechnest Du Deinen Stundenverrechnungssatz?
Der Stundenverrechnungssatz ist der Nettobetrag, den Du für eine Arbeitsstunde berechnest. An ihm erkennen Bank und fachkundige Stelle am schnellsten, ob Dein Plan trägt. Ein typischer Fehler ist ein zu niedriger Satz, weil nur der Lohn gesehen und die nicht verrechenbare Zeit unterschätzt wird.
Verrechenbare Stunden ermitteln
Ziehe von den Jahresarbeitsstunden Urlaub, Feiertage und Krankheit ab, danach die Zeit für Angebote, Einkauf, Fahrten und Büro.
Lohnkosten ansetzen
Für Mitarbeitende Bruttolohn plus Lohnnebenkosten, für Dich einen kalkulatorischen Unternehmerlohn, der Versicherungen und Lebenshaltung deckt.
Gemeinkosten zusammenstellen
Miete, Fahrzeuge, Versicherungen, Kammerbeitrag, Steuerberatung, Software, Werbung und Abschreibungen.
Zuschlag für Wagnis und Gewinn festlegen
Ein Prozentsatz auf die Kosten je Stunde deckt Nacharbeiten und Zahlungsausfälle und schafft Rücklagen.
Mit dem Markt abgleichen
Erst jetzt vergleichst Du mit regionalen Preisen. Liegst Du deutlich darüber, begründest Du das oder senkst Kosten statt nur den Preis.
52 Wochen zu 40 Stunden ergeben 2.080 Stunden, abzüglich 45 Tagen für Urlaub, Feiertage und Krankheit bleiben 1.720 Stunden. Nach 30 Prozent für Büro, Einkauf und Fahrten bleiben gerundet 1.200 verrechenbare Stunden. Unternehmerlohn 45.000 Euro plus Gemeinkosten 33.000 Euro ergeben 78.000 Euro, also 65,00 Euro je Stunde. Mit 8 Prozent Zuschlag für Wagnis und Gewinn liegt der Satz bei 70,20 Euro netto, Material kommt hinzu. Die Zahlen sind keine Marktpreise.
Material kalkulierst Du getrennt mit einem Zuschlag für Beschaffung, Lagerung und Verschnitt. Den Unternehmerlohn leitest Du aus Deiner Haushaltsrechnung ab. In der kostenlosen Businessplan Vorlage findest Du das Kapitel Kalkulation, in dem Du die Herleitung ausformulierst.
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Welche Investitionen planst Du im Handwerk ein?
Handwerksbetriebe brauchen meist mehr Startkapital als reine Dienstleister, weil Fahrzeug, Werkzeug und Maschinen vor dem ersten Auftrag bezahlt sein müssen. Zudem finanzierst Du Material und Löhne oft vor, bis die Kundschaft zahlt.
| Bereich | Beispiele | Worauf es im Plan ankommt |
|---|---|---|
| Fahrzeuge | Transporter, Anhänger, Fahrzeugeinrichtung, Beschriftung | Kauf, Leasing oder Finanzierung begründen |
| Werkzeug und Maschinen | Elektrowerkzeug, Mess- und Prüfgeräte, stationäre Maschinen | Angebote beilegen, Abschreibung über die Nutzungsdauer |
| Werkstatt und Lager | Kaution, Umbau, Regale, Absaugung, Stromanschlüsse | Mietvertrag und geklärte baurechtliche Nutzung |
| Büro und Software | Software für Angebote, Aufmaß und Rechnungen | Laufende Lizenzkosten einplanen |
| Betriebsmittel | Materialgrundbestand, Vorfinanzierung bis zum Zahlungseingang | Zahlungsziele realistisch ansetzen |
Bei größeren Aufträgen kannst Du Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen verlangen (§ 632a BGB) und so die Vorfinanzierung begrenzen. Wie Investitionen, Abschreibungen und Liquidität zusammenhängen, zeigt der Ratgeber Finanzplan erstellen.
Wie belegst Du Auftragslage und Personalplanung?
Eine Umsatzplanung ist nur glaubwürdig, wenn Du zeigst, woher die ersten Aufträge kommen. Volle Auslastung ab dem ersten Monat wirkt ohne Beleg unrealistisch; überzeugender ist ein Anlauf, der über Empfehlungen und Stammkundschaft wächst.
- Absichtserklärungen oder Rahmenvereinbarungen, etwa mit Hausverwaltungen oder Generalunternehmen.
- Abgegebene Angebote mit Auftragswert und Deiner Einschätzung der Erfolgschance.
- Kontakte aus Deiner bisherigen Tätigkeit, ohne gegen ein Wettbewerbsverbot aus Deinem Arbeitsvertrag zu verstoßen.
- Saisonale Schwankungen, etwa bei Außenarbeiten, als unterschiedliche Monatsumsätze.
In vielen Gewerken ist es schwierig, Fachkräfte zu finden. Beschreibe, wann Du die erste Stelle besetzen willst, wie Du Bewerberinnen und Bewerber erreichst und was Du als Arbeitgeber bietest. Plane neue Mitarbeitende erst ein, wenn die Auftragslage sie trägt, und kläre eine geplante Ausbildung früh mit der Handwerkskammer.
Welche Risiken solltest Du im Handwerk absichern?
Fehler auf der Baustelle oder in der Werkstatt können teuer werden. Zeige deshalb im Kapitel Absicherung von Risiken, welche Risiken Du erkannt hast und wie Du sie absicherst.
| Risiko | Mögliche Absicherung |
|---|---|
| Personen- und Sachschäden bei der Kundschaft | Betriebshaftpflichtversicherung, bei Bedarf mit Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden |
| Mängelansprüche: bei Arbeiten an Sachen in der Regel zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB) | Sorgfältige Ausführung, Abnahmeprotokolle, Rückstellungen für Nacharbeiten |
| Späte Zahlung oder Zahlungsausfall | Abschlagszahlungen, Bonitätsprüfung bei Großaufträgen, konsequentes Mahnwesen |
| Ausfall durch Krankheit oder Unfall | Krankentagegeld, Berufsunfähigkeitsschutz, Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft |
| Abhängigkeit von wenigen Auftraggebern | Mehrere Kundengruppen aufbauen, Umsatzanteil des größten Auftraggebers beobachten |
Welche Rolle spielen Handwerkskammer und Förderung?
Die Handwerkskammer führt Handwerksrolle und Verzeichnis und berät zu Zulassung, Ausbildung, Betriebsführung und Förderprogrammen. Viele Kammern haben Betriebsberaterinnen und Betriebsberater, mit denen Du Deinen Entwurf besprechen kannst.
Als fachkundige Stelle kann die Handwerkskammer die Tragfähigkeitsbescheinigung für den Gründungszuschuss ausstellen. Wenn Du Arbeitslosengeld beziehst und bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast, kann die Agentur für Arbeit den Zuschuss als Ermessensleistung bewilligen; den Antrag stellst Du vor dem Start. Mehr dazu im Ratgeber zum Businessplan für den Gründungszuschuss.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Meisterbrief, um einen Handwerksbetrieb zu gründen?
Nur für zulassungspflichtige Handwerke nach Anlage A der Handwerksordnung brauchst Du einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Berechtigung. Für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe genügt die Anzeige bei der Handwerkskammer. Maßgeblich ist, ob Du wesentliche Tätigkeiten eines Handwerks der Anlage A ausübst; Tätigkeiten, die sich in bis zu drei Monaten erlernen lassen, zählen nicht dazu (§ 1 Abs. 2 HwO).
Kann ich einen zulassungspflichtigen Betrieb ohne eigenen Meisterbrief gründen?
Ja, wenn eine angestellte Betriebsleitung die Voraussetzungen erfüllt, kann Dein Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen werden. Die Handwerkskammer prüft, ob diese Person die fachliche Leitung tatsächlich wahrnimmt. Ihr Gehalt gehört von Anfang an in Deine Kalkulation.
Was passiert, wenn ich ohne Eintragung in die Handwerksrolle arbeite?
Der selbstständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne Eintragung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden (§ 117 HwO). Zudem gefährdest Du Förderung und Finanzierung, weil die Zulassung zu den ersten Prüfpunkten gehört. Nenne deshalb im Businessplan den Stand Deiner Eintragung.
Kann ich einen Handwerksbetrieb im Nebenerwerb gründen?
Ja, die Handwerksordnung gilt auch im Nebenerwerb, ein zulassungspflichtiges Handwerk braucht also auch dann die Eintragung. Prüfe, ob Dein Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit erlaubt. Für den Gründungszuschuss eignet sich der Nebenerwerb nicht, weil er eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraussetzt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
- § 7b HwO: Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke
- § 2 SGB VI: Versicherungspflicht selbständig Tätiger
- § 93 SGB III: Gründungszuschuss
- Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Förderinstitut im Einzelfall.